Abrechnung der Einspeisemanagement Schaltungen (EinsMan) gem. §6 (2) EEG 2012 /ReDispatch 2.0

Definition:

Mit dem Begriff Einspeisemanagement ist die vom Netzbetreiber vorgenommene Abregelung der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie KWK- und Grubengasanlagen in das Stromnetz gemeint. Diese Zwangsabregelung der Einspeisung wird notwendig, wenn einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und ein solcher Engpass die Versorgungssicherheit bedroht. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Windkraftanlagen aus dem Wind gedreht oder Wechselrichter bei Solaranlagen oder BHKW von Biogasanlagen leistungsreduziert oder ausgeschaltet werden. Die geläufigen Abkürzungen für das Einspeisemanagement sind „EinsMan“ oder auch „EisMan“.

Durch die Abschaltung Ihrer Energieerzeugungsanlage erleiden Sie einen wirtschaftlichen Schaden. Der Verursacher hat gem. EEG den Schaden zu ersetzen.

Wir übernehmen auf Basis vorgegebener Ermittlungsmethoden die Berechnung des Ersatzanspruches und fordern diesem beim Verursacher ein.

Das Einspeisemanagement wurde durch das ReDispatch 2.0 abgelöst. Die vom Netzbetreiber und/oder Direktvermarkter erstellten Abrechungen können wir für Sie plausibilisieren.

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